Strafrecht

 

Strafrecht ist immer auch der Kampf um das Recht und die Rechte des Angeklagten. Ob verschuldet oder nicht, die emotionale Belastung, die mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verbunden ist, lässt die Betroffenen schnell Fehler machen.

Notwendig ist daher eine schnellstmögliche kompetente Verteidigung. Diese beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren. Das erste Ziel der Verteidigung von Rechtsanwältin Stein ist die Einstellung des Verfahrens. Sollte es trotzdem zu einer Verhandlung kommen, so wahrt sie Ihre Interessen in der Hauptverhandlung und verteidigt Ihre Rechte auf Augenhöhe zu den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Rechtsanwältin Stein verteidigt Ihre Rechte bei

  • Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue)
  • Gewaltdelikten (Körperverletzung, Sexualstraftat, Tötungsdelikt)
  • Verkehrsstraftaten (Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt)

sowie im

  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Einfuhr, Erwerb, Handeltreiben)
  • Wirtschaftsstrafrecht (u.a. auch Präventivberatung)

Karin Stein steht Ihnen zur Seite bei

  • Durchsuchung
  • Beschlagnahme
  • Vernehmungen
  • Untersuchungshaft
  • Haftbeschwerde
  • Haftprüfung

Zu dem Gebiet des Strafrechtes gehört auch das der Nebenklage und das Opferrecht.
Hier ist vor allem Erfahrung als Strafverteidigerin notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung der Mandantin und des Mandanten.
Die Vertretung im Rahmen des Opferrechtes verlangt eine hohe psychologische Kompetenz. Diese Befähigung hat Karin Stein aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung und des Opferrechts sowie spezifischen Weiterbildungen erworben. Sowohl als Zeugenbeistand als auch als Nebenklagevertreterin vertritt sie Sie mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl.

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