Arbeitsrecht

 

Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterliegen dem Arbeitsrecht mit seinen gesonderten Bestimmungen. Das Arbeitsrecht befasst sich mit Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abfindungen sowie der Regelung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen und dem Umgang mit Überstunden.

Darüber hinaus sind im Arbeitsrecht auch Regelungen zum Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebs-, Personalräten oder Gewerkschaften im Rahmen von betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Auseinandersetzungen, sowie der Erstellung von Sozialplänen festgelegt.

Rechtsanwältin Stein berät und vertritt Sie im Bereich des Arbeitsrechtes umfassend, gerichtlich und außergerichtlich. In diesem Rechtsbereich verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Für Sie hat das den Vorteil, dass sie auch die Sichtweise und Vorgehensweise der Gegenseite kennt und entsprechend handelt.

Die Dienstleistungen im  Bereich des Arbeitsrechtes richten sich an Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst bzw. Arbeitsverhältnissen und auch an öffentliche und private Arbeitgeber.

Rechtsanwältin Stein berät Sie als Arbeitgeber außergerichtlich wenn es z. B. um

  • die Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen)
  • das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen
  • die Abwicklung und Beendigung von Dienst- und / oder Arbeitsverhältnissen
  • tarifrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen z. B. in der Verhandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen und Interessenausgleich oder der
  • Arbeitnehmerüberlassung geht.

Darüber hinaus ist sie auch bei den nachfolgenden arbeitsrechtlichen Fragen Ihre kompetente Ansprechpartnerin:

Karin Stein

  • berät und vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Verfahren im Bereich des Kündigungsschutz– und Betriebsverfassungsrechts.
  • unterstützt Sie bei der Durchführung von Einigungs- und Schlichtungsverfahren.
  • schützt Sie vor Antidiskriminierungsfallen im Rahmen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes.
  • berät Sie zu Fragen der Altersteilzeit, der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitnehmerschutzrechte.
  • unterstützt Sie in der Arbeitnehmerfindung.
  • beantwortet Ihre Fragen zum Recht der Handelsvertretung und
  • bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten als Geschäftsführer.
  • sagt Ihnen, wie Sie sich im Fall einer Insolvenz (der eigenen oder der eines Arbeitnehmers) am besten verhalten.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, steht sie Ihnen mit ihrem umfangreichen Wissen in allen Fragen zur Verfügung, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen.

  • Sie prüft den von Ihrem Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag auf für Sie nachteilige Bedingungen.
  • Bei einer ausgesprochenen Kündigung oder Abmahnung wehrt sie diese für Sie ab.
  • Sie prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte, für Sie nachteilige Formulierungen.
  • Sie sagt Ihnen, wie Sie sich im Fall einer Insolvenz (der eigenen oder der Ihres Arbeitgebers) am besten verhalten.

Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, dass Sie im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigung nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang bei Ihnen durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht angreifen können. Zugegangen ist die Kündigung, wenn das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Briefkasten gelegt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Kündigung beispielsweise in Urlaub befinden! Deshalb sollten Sie immer sofort zu einem Anwalt Ihres Vertrauens gehen, wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten.

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